Zum Jahr 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten, welches das bisher geltende Gesetz und die zugehörige Verordnung zum Schutz am Arbeitsplatz zusammenfasst und ergänzt.
Wer jünger als 18 Jahre alt ist, braucht besonderen Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt Arbeits- und Pausenzeiten, die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und welche Tätigkeiten für Jugendliche ungeeignet sind. Personen unter 15 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen arbeiten.
Unsere Medien zum Thema Sozialer Arbeitsschutz.
Diesen Beitrag teilen
Diesen Beitrag teilen