Sonnenstrahlung: Schutz der Beschäftigten vor UV-Strahlung
Die UV-Strahlung der Sonne schädigt die Haut - Sonnenbrand ist dabei nur die offensichtlichste Wirkung. Wer seine Haut langfristig ungeschützt der Sonne aussetzt, kann an Hautkrebs erkranken. Durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen können Beschäftigte vor zu starker Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Erste Wahl ist es, die Sonne zu meiden. Ist der Aufenthalt im Freien erforderlich, bieten vorzugsweise technische Maßnahmen Schutz: UV-absorbierende Überdachungen, Sonnenschirme und -segel oder provisorische Unterstellmöglichkeiten. Durch eine kluge Arbeitsorganisation lässt sich die Sonnenexposition der Beschäftigten ebenfalls verringern: Vorbereitende Tätigkeiten besser im Schatten ausführen, Verlegung von körperlich anstrengenden Arbeiten in die kühleren Morgenstunden, kurze Zusatzpausen und Mittagspause an schattigem Ort, durch das Verteilen von Arbeiten mit starker Sonnenexpositon auf mehrere Beschäftigte die Belastungen des Einzelnen reduzieren.
Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommen als weitere Mittel gegen die UV-Strahlung personenbezogene Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Hierzu gehören das Tragen von leichter körperbedeckender Kleidung, das Nutzen einer geeigneten Kopfbedeckung sowie einer Sonnenschutzbrille für den gewerblichen Bereich. Nicht zu vergessen ist ein geeigneter Nackenschutz.
Unbedeckte Haut sollte mit einem wasserfesten, - allergen- und parfumfreien Sonnenschutzmittel mit UV-A-/UV-B-Schutz, das mindestens einen Lichtschutzfaktor 30 (empfohlen ist 50+) aufweist, ausreichend geschützt werden. Wichtig sind die Akzeptanz und Einsicht der Beschäftigten: Auch das beste Sonnenschutzmittel wirkt nur da, wo es regelmäßig und in ausreichender Menge aufgetragen wird. Im Rahmen der Unterweisung kann die richtige Anwendung geübt werden.
Hier erhalten Sie spezifische Informationen zum Thema "Sonnenstrahlung"
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA)
- Bundesamt für Strahlenschutz (BFS)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Sachgebiet Ionisierende Strahlung bei der DGUV
- DGUV: FB ETEM - Ärztliche Überwachungen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin - Bundesamt für Strahlenschutz
- Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Deutsche Gesellschaft
für zerztörungsfreie Prüfverfahren - Fachverband für Strahlenschutz
- Qualitätsverbund
Strahlenschutzkursstätten - Strahlenschutzkommission
- Webcode: 15351016
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