Betrieblicher Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen/ Elektroscootern

Elektrokleinstfahrzeuge

Unter dem Oberbegriff "Elektrokleinstfahrzeuge" werden kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie z.B. elektrische Tretroller (Elektroscooter) und Segways zusammengefasst, nicht aber Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)"[…] sind Fahrzeuge, die mit elektrischem Antrieb eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h […]"aufweisen. Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange, eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt (E-Scooter) und eine max. Fahrzeugmasse von 55kg ohne Fahrer besitzen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Ein Betriebsgelände zählt in den meisten Fällen zum öffentlichen Verkehrsraum und unterliegt damit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Fahrzeuge müssen zugelassen und versichert sein. In seltenen Fällen, in denen das Werksgelände wirklich komplett und dauerhaft abgeschlossen ist und nur nach Anmeldung befahren werden kann, ist das Areal als nicht öffentlich anzusehen. Hier sind dann werksinterne Regelungen zum Fahrzeugverkehr bis hin zu Werkskennzeichen für interne Fahrzeuge notwendig, über die Betriebsfremde dann vor Zutritt belehrt werden müssen.

 

Anforderungen an einen Elektroscooter

Allgemeine Betriebssicherheit: 

  • Scheiben- oder Trommelbremsen 
  • fester Rahmen 
  • Gabel mit festen Schraubverbindungen 
  • Reifen mindestens 8 Zoll (besser 12 oder 16 Zoll), Luftbereifung statt Hartgummiräder 
  • rutschfestes Trittbrett
  • Batteriemanagementsystem (BMS) zur Überwachung des Akkus
  • sichere Isolierung der elektrischen Einheiten 
  • Akkus unter dem Trittbrett sollten in stabilem, schlagfesten Gehäuse untergebracht sein 
  • Rückspiegel am Lenker (Empfehlung) 
  • Blinker (Empfehlung)

Ergonomische Anforderungen:

  • Lenkergriffe aus formstabilem und dämpfenden Kunststoffmaterial
  • höhenverstellbare Lenkstangen mit Arretiersystem zur individuellen Einstellung 

Sicherheitstechnische Anforderungen:

  • allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrtbundesamt und CE-Kennzeichnung, GS-Prüfzeichen empfehlenswert
  • Verzögerungseinrichtung (Mindestwerte): Ausrüstung mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Verzögerungswert von 3,5 m/s², zweite Bremse mit 44% der Bremswirkung des Verzögerungswertes
  • lichttechnische Einrichtung: muss Beleuchtungseinheit haben, Leuchtmittel darf abnehmbar sein, Schlussleuchten mit integrierter Bremslichtfunktion für rotes Licht dürfen verbaut sein
  • Einrichtung von Schallzeichen: Schallzeichen in Form einer helltönenden Glocke oder eine andere Einrichtung für Schallzeichen 

 

Gefahren, die von Elektroscootern ausgehen können

Beschaffenheit:

  • Elektrische Gefährdung: Lithium-Ionen-Akkumulatoren (Akkus) als Energieträger, durch zu hohe Energieströme in den Akkus Kurzschluss möglich 
  • Elektromagnetische Verträglichkeit: durch den niedrigen Frequenzbereich von EKF ist davon auszugehen, dass keine Gefährdung für aktive oder passive Implantat-Träger besteht
  • Brand- und Explosionsgefährdung: bei technischem Defekt (z. B. Kurzschluss) oder unsachgemäßer Handhabung der Akkus (z. B. Ladevorgang mit bereits mechanisch defektem Akku, Erwärmung) kann die gespeicherte chemische Energie in Bruchteilen von Sekunden in eine thermische Energie umgewandelt werden ("thermal runaway"), kann zu Brand führen, entstehende giftige, ätzende und brennbare Inhaltsstoffe können explosionsfähiges Gemisch bilden und Verpuffung auslösen 

 Gefahren während des Betriebs/der Benutzung:

  • Alleinunfälle und Kollisionen mit anderen Personen und Fahrzeugen möglich, abhängig von Fahrbahnbeschaffenheit, Neigung und Verkehrswegen, äußeren klimatischen Einflüssen (Nässe, Blendung durch Sonnenlicht)
  • Ablenkung vor allem durch Telefonat
  • innerbetrieblicher Verkehr (Flurförderzeuge, Fußgänger, Fahrräder, Pkw, Lkw, etc.) 
  • Nutzung des Elektroscooters mit 2 Personen (gemäß §8 der eKFV) verboten 
  • Fahrdynamik: Sturzgefahr beim Kurvenfahren mit hoher Geschwindigkeit aufgrund des hohen Schwerpunktes der Fahrer-Fahrzeug-Kombination. Auf gerader Strecke und hohen Geschwindigkeiten Tendenzen des Aufschwingens möglich, hierdurch Kontrollverlust und Sturzgefahr 
  • Fahrtrichtungswechsel mit Handzeichen oder mittels elektrischem Blinker (Empfehlung) anzeigen

 Ladevorgang:

  • Herstellerangaben berücksichtigen!
  • Akku nie tiefentladen, immer rechtzeitig nachladen
  • nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Ladegeräte verwenden
  • Akku nicht unbeaufsichtigt lassen, auf eventuell übermäßige Erwärmung und Verformung achten
  • ausreichende Stromversorgung sicherstellen. Keine Kaskadenschaltungen beim Laden mehrerer Elektroscooter
  • bei längerer Nichtverwendung des Elektroscooters Herstellerangaben beachten
  • ausgewiesene und nach Möglichkeit überdachte Parkflächen vorsehen
  • Ladestationen in trockenem, gut belüfteten Raum
  • Tipp: Position der Ladestation mit dem Sachversicherer festlegen

Brandbekämpfung:

  • brennende Lithium-Ionen-Akkus solange mit Wasser löschen bis keine Flamme mehr erkennbar ist. Danach sofort in ein mit Wasser gefülltes Behältnis eintauchen und mindestens 14 Tage unter Wasser lagern. Vorab notwendige Größe des Behältnisses festlegen und mit Wasser gefüllt an der Einsatzstelle bereithalten (außerhalb des Gebäudes in mindestens 5 Meter Entfernung)
  • Schutzmaßnahmen/Eigenschutz: Brennende Akkus können giftige Gase und Dämpfe entwickeln, daher unbedingt ausreichend Abstand halten
  • andere Löschmittel, wie Pulver- oder Schaumlöscher, können zur Vermeidung der Brandausbreitung auch verwendet werden, damit sich durch die Temperaturerhöhung nicht weitere Zellen eines Akkus entzünden
  • sogenannte Havarie-Boxen für das Sammeln und Lagern von defekten Lithium-Ionen-Akkus vorhalten und in separaten Bereichen ohne Brandlasten lagern

 

Präventionsmaßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs.1 DGUV Vorschrift 1, "Grundsätze der Prävention", § 5 Abs. 2 und 3 ArbSchG und § 3 Abs. 1 der BetrSichV
  • Betriebsanweisung nach § 12(2) BetrSichV für den Betrieb erstellen. Beispielsweise sollte geregelt werden (Aufzählung nicht vollständig):
    • Kopfhörer während der Fahrt sind verboten
    • das Mitführen von Ladung/Gepäck ist verboten oder nur gemäß Herstellervorgaben erlaubt
    • festlegen, welche Betriebsbereiche tabu sind
    • für den Ladevorgang ist die separate Ladeanweisung zu beachten
    • persönliche Schutzausrüstung (PSA): fußumschließendes Schuhwerk, Fahrradhelm gemäß EN 1078 und Warnweste tragen
  • Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung gemäß § 29 (1) DGUV Vorschrift 1 und § 2 PSA-Benutzungsverordnung: fußumschließendes Schuhwerk (§ 44 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge"), mindestens Fahrradhelm gemäß EN 1078, Tragen von Warnwesten nach EN ISO 20471 beziehungsweise von Kleidung mit reflektierenden Elementen.
  • Dokumentierte Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefährdungen vor erstem Fahrtantritt und regelmäßige, mindestens einmal jährliche Wiederholung (bei Jugendlichen halbjährlich), praktische Fahrübungen auf dem Betriebsgelände mit Zielbremsungen, Anzeigen des Richtungswechsels, Anlegen der PSA, etc.
  • Gestaltung innerbetrieblicher Verkehrswege: 
    • je nach Straßenverhältnissen: Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 10-15 km/h (Drosselung) 
    • Prüfung der Fahrwege, Beseitigung von Sturzstellen, Roste, Schachtabdeckungen etc. ebenerdig machen oder kennzeichnen
    • Verschmutzungen regelmäßig beseitigen und Mängel umgehend melden
    • Markierungen zur Abgrenzung von Fahr- und Fußwegen gemäß ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
    • Planung nach ASR A1.8 "Verkehrswege"
    • ausgewiesene Flächen für Park- und Auflademöglichkeiten vorsehen
  • Prüfungen: 
    • gemäß § 14 BetrSichV und § 57 DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": Ermittlung erforderlicher Prüfungen und Fristen wiederkehrender Prüfungen, Beauftragung einer befähigten Person
    • Prüffristen werden durch den Unternehmer festgelegt unter Beachtung der Herstellervorgaben und der technischen Regeln, orientierend sind die Unfallverhütungsvorschriften "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV V3) und Fahrzeuge (DGUV V 70) einzuhalten
  • Brandschutzmaßnahmen: nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und ArbStättV, ausreichende Anzahl an Feuerlöscheinheiten in der Nähe von Batterieladestationen/-räumen, Absprachen mit Versicherer treffen.
  • Eignungsuntersuchung nach DGUV Grundsatz G 25 für den Fahrer (Empfehlung).
  • Betriebsvereinbarungen mit Betriebsrat zur Nutzung von Elektroscootern wird empfohlen: Alkohol-/Drogenverbot vor und während Nutzung, Meldung Beinaheunfälle, Empfehlung Fahrradhelm gemäß EN 1078, Verkehrsregeln beachten, Nutzungsverbot bei bestimmten Witterungsverhältnissen, Verbot der Benutzung Kommunikationsmittel oder Kopfhörer während der Fahrt, Mitführen von Ladung/Gepäck, Sicherung gegen unerlaubte Nutzung, schriftliche Nutzungsvereinbarung etc.

 

Zu beachten bei öffentlichem Gelände bzw. Verkehrsregeln im öffentlichen Straßenverkehr

  • Fahren mit Elektroscootern auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen ist erlaubt; nur, wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden
  • Fahren auf Gehwegen, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen (auch entgegen der Fahrtrichtung) nur, wenn durch Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt, Zusatzschild "Radfahrer frei" gilt nicht für Elektroscooter
  • ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese für Elektroscooter; gibt es keine, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten
  • für Fahrer von Elektroscootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer
  • Elektroscooter sind nur für eine Person zugelassen
  • Haftpflichtversicherung und Versicherungsplakette am Elektroscooter sind Pflicht
  • Mindestalter für das Fahren eines Elektroscooter liegt bei 14 Jahren

Anmerkung: Die auf dieser Seite gegebenen Hinweise enthalten eine allgemeine Beurteilung der betreffenden Rechtsfrage bzw. Rechtslage. Sie kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.

Eine Gewähr kann nicht übernommen werden.

 

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