Die Selbstverwaltung der BG ETEM

An der Spitze der Berufsgenossenschaft stehen die beiden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Sie werden je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gebildet.

Vertreterversammlung und Vorstand treffen Entscheidungen über die Satzung, den Gefahrtarif, Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt der BG und viele andere Fragen. Dabei bringen die Mitglieder der Selbstverwaltung ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis ein und geben wichtige Impulse für die Arbeit der Berufsgenossenschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung trifft die Selbstverwaltung ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung.

Aus der Praxis - für die Gemeinschaft

Lebendige Demokratie: Was bedeutet Selbstverwaltung? Wie setzt sie sich zusammen? Welche Aufgaben haben die Organe der Selbstverwaltung?

Arbeitgeber und Versicherte haben die Wahl

Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Die Arbeitgeber und Versicherten wählen ihre Mitglieder für die Vertreterversammlung der BG. Die Vertreterversammlung wählt dann den Vorstand. Bei der Sozialwahl 2023 kam es wieder zur sogenannten Friedenswahl.

  • Webcode: 20454675
Service
  • SV-Portal (Zugriff auf das Selbstverwaltungsportal haben ausschließlich Mitglieder der Selbstverwaltung der BG ETEM)
Selbstverwaltung

Unser Beitrag. Unsere Versicherung. Unsere Entscheidung.

Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft bedeutet: Arbeitgebende und Versicherte nehmen Einfluss auf die Entscheidungen der BG ETEM. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter engagieren sich ehrenamtlich. Soziale Selbstverwaltung ist bürgernah, effizient und trägt zum sozialen Miteinander bei.