Sozialwahlen 2023
Selbstverwaltung ist lebendige Demokratie
Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Beschäftigte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer bestimmen die Mitglieder der Vertreterversammlung der BG ETEM. Auch 2023 kommt es zur sogenannten Friedenswahl.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert, Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten einerseits und der Arbeitgebenden andererseits gestalten sie aktiv mit. Bei der BG ETEM sind es je 30 Personen, die die sogenannte Vertreterversammlung bilden. Sie sind ehrenamtlich tätig und haben vielfältige Aufgaben. Die Vertreterversammlung ist unter anderem für alle Grundsatzentscheidungen der Berufsgenossenschaft zuständig. Diese Herangehensweise ist demokratisch und sorgt dafür, dass die Arbeit der BG ETEM sich immer nah an der Praxis der Mitgliedsbetriebe und deren Branchen orientiert.
Friedenswahl
Beschäftigte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen – getrennt über eigene Listen. Die nächsten Sozialwahlen stehen am 31. Mai 2023 an. Dabei kommt es diesmal wieder zur sogenannten Friedenswahl (zum Ergebnis der Sozialwahl 2023). Das heißt, eine aktive Wahlhandlung findet nicht statt.
Der Gesetzgeber hat das Instrument vorgesehen, um überflüssige Kosten zu vermeiden. Werden von den Listenträgern nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wie Mandate zu besetzen sind, gelten sie als gewählt.
Neuerungen
Eine wichtige Neuerung für die künftigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltung ist der seit Herbst 2020 gesetzlich geregelte Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sitzungen sowie ein Anspruch auf Fortbildung. Eine neue Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens soll zudem für mehr Transparenz bei Arbeitgebern und Versicherten sorgen. Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
- Webcode: 22806051
- SV-Portal (Zugriff auf das Selbstverwaltungsportal haben ausschließlich Mitglieder der Selbstverwaltung der BG ETEM)
Unser Beitrag. Unsere Versicherung. Unsere Entscheidung.
Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft bedeutet: Arbeitgebende und Versicherte nehmen Einfluss auf die Entscheidungen der BG ETEM. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter engagieren sich ehrenamtlich. Soziale Selbstverwaltung ist bürgernah, effizient und trägt zum sozialen Miteinander bei.
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