In Pocket speichern
Ausgabe 5.2023

Wir bitten um Entschuldigung, falls Sie unseren Newsletter zur etem-Ausgabe 5.2023 heute schon zum zweiten Mal erhalten. Aufgrund eines technischen Fehlers hatte unser Newsletter nicht alle Abonnentinnen und Abonnenten auf Anhieb erreicht. Deshalb versenden wir ihn heute erneut. Danke für Ihr Verständnis.

Sibe bestellen: Es lohnt sich
Ab einer Unternehmensgröße von 20 Beschäftigten ist es Pflicht, aber: Sicherheitsbeauftragte, kurz Sibe, zu bestellen, lohnt sich in jedem Fall. Auch für kleine Betriebe. Sibe sind in der Regel gut vernetzte, motivierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die frischen Wind in den Arbeitsschutz bringen. So wie Carina Honkomp, die wir in unserer Titelgeschichte vorstellen. Gibt es in Ihrem Unternehmen schon Sicherheitsbeauftragte?

Weitere Themen der Ausgabe 5.2023 finden Sie weiter unten im Überblick.  Wenn Sie einen Beitrag anklicken, greifen Sie direkt auf unser Onlinemagazin zu: https://etem.bgetem.de

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Ihre BG ETEM

PS: Wurde Ihnen dieser Newsletter weitergeleitet? Hier können Sie ihn abonnieren.

Auf den Punkt


Jetzt einfach mitmachen und bewerben

Jetzt einfach mitmachen und bewerben

Ganz einfach per Onlineformular: Bis zum 15. November einen Beitrag für den Präventionspreis einreichen und 2024 dabei sein.
Mehr…
Arbeitsschutz einfach erklärt

Arbeitsschutz einfach erklärt

Die Podcast-Reihe „Ganz sicher“ gibt interessante Einblicke in die Themen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Mehr…

Arbeit und Leben


Frischer Wind fürs Unternehmen

Frischer Wind fürs Unternehmen

Der Besuch eines BG ETEM-Seminars brachte Qualitätsmanagerin Carina Honkomp auf neue Gedanken, wie sie Sicherheit und Gesundheit bei ihrem Arbeitgeber voranbringen könnte.
Mehr…
Reden, regeln, hinsehen

Reden, regeln, hinsehen

Wer unter Drogeneinfluss arbeitet, gefährdet sich und andere. Deshalb sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Umgang mit Rauschmitteln im Be­trieb klar regeln und insbesondere Anzeichen von Sucht bei Beschäftigten auf keinen Fall ignorieren.
Mehr…
Umsturz mit Todesfolge

Umsturz mit Todesfolge

Hubarbeitsbühnen sind komplexe Geräte. Sie zu bedienen, erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Beschäftigte ausreichend qualifizieren, schrift­lich beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Mehr…
Der Mensch steht im Mittelpunkt

Der Mensch steht im Mittelpunkt

Die gesetzliche Unfallversicherung – und die BG ETEM als ein wichtiger Teil von ihr – hilft Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen. Wir sagen, mit welchen Leistungen Betroffene nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit rechnen können.
Mehr…

etem plus


Verantwortung organisieren

Verantwortung organisieren

Bei Arbeiten mit elektrischer Energie müssen alle Beteiligten wissen, was zu tun ist – und wer für was verantwortlich ist. So lassen sich Risiken im Umgang mit Strom deutlich reduzieren.
Mehr…
Wenn der Schein trügt

Wenn der Schein trügt

LED-Beleuchtung kann unter anderem zum Stroboskopeffekt führen – und die Unfallgefahr drastisch erhöhen. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten deshalb schon beim Kauf von Leuchtmitteln auf ihre Eignung achten.
Mehr…
Mit Telefonanlagen Erste Hilfe sicherstellen

Mit Telefonanlagen Erste Hilfe sicherstellen

Homeoffice liegt im Trend. Das heißt: Wer im Betrieb arbeitet, ist dort oft allein – ohne Kolleginnen und Kollegen in der Nähe, die im Notfall zur Stelle sind. Deshalb kommt Telefonanlagen eine entscheidende Rolle zu.
Mehr…
Kein altes Eisen

Kein altes Eisen

Der Heidelberger Tiegel ist in Betrieben nach wie vor im Einsatz. Lassen sich solche in die Jahre gekommenen Maschinen noch sicher betreiben?
Mehr…
Hände vor Nässe schützen

Hände vor Nässe schützen

Der Umgang mit feuchter Wäsche ist Alltag in Wäschereien. Die Technische Regel TRGS 401 gibt Hinweise zum Hand- und Hautschutz.
Mehr…

etem - das Magazin Ihrer Berufsgenossenschaft.

Herausgeber:

Berufsgenossenschaft Energie
Textil Elektro Medienerzeugnisse
(BG ETEM)

Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln

Internet: www.bgetem.de

Kontakt
Impressum
Bildrechte

Für den Inhalt verantwortlich
(gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)):

Jörg Botti
Hauptgeschäftsführer
der BG ETEM

Redaktion:
Annika Pabst
BG ETEM

Telefon: 0221 3778-1010
E-Mail: newsletter@bgetem.de