Erste Hilfe

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Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Auffinden einer Person Im Notfall zählt jede Sekunde! Hier sind die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen, die Sie und Ihre Mitarbeiter beim Auffinden einer Person beachten sollten: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und die eigene Sicherheit beachten. Wenn nötig, die aufgefundene Person aus dem Gefahrenbereich retten. Beim Absetzen des Notrufs unbedingt folgende Fragen beantworten: Wo ist der Notfall? Was ist passiert? Wie viele Verletzte/Erkrankte gibt es? Welche Verletzungen/Erkrankungen liegen vor? Eine schnelle Reaktion kann Leben retten! Deshalb ist es ratsam, sich regelmäßig über Erste Hilfe Maßnahmen zu informieren und gegebenenfalls einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/x_1600x900px_erste-hilfe_lm.jpg/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Lebensrettende Sofortmaßnahmen Beim Auffinden einer bewusstlosen Person ist es entscheidend, die richtige Vorgehensweise zu befolgen. Wann haben Sie Ihre Beschäftigten das letzte Mal über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen informiert? Auf unserer Grafik erkennen Ihre Mitarbeiter, wie sie in einer kritischen Situation agieren sollten: An erster Stelle wird die Atmung überprüft, um das weitere Vorgehen entsprechend anzupassen: Wenn die Person normal atmet, können Wunden versorgt und die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. Falls jedoch keine Atmung festgestellt wird, ist schnelles Handeln erforderlich. In diesem Fall sollte sofort ein Notruf abgesetzt werden und anschließend die Person abwechselnd mit Herzdruckmassage und Beatmung versorgt werden. In den folgenden Beiträgen werden wir erläutern, wie die Herzdruckmassage und die Beatmung korrekt durchgeführt werden. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/x_1600x900px_lebensrettende_sofortmassnahmen_lm.jpg/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Blutungen Bei starker Blutung kann es zu einem mehr oder weniger großen Blutverlust mit nachfolgendem Schock kommen. In unserer Grafik sind wichtige Tipps zur fachgerechten Ersten Hilfe bei Blutungen zu finden. Wichtig: Bei starken oder nicht stoppenden Blutungen sollte sofort der Rettungsdienst unter der Nummer 112 gerufen werden. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/x_1600x900px_blutungen_lm.jpg/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Stabile Seitenlage Wenn Atmung und Puls vorhanden sind und keine Blutungen zu behandeln sind, sollte die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. So wird sichergestellt, dass die Atemwege frei bleiben. In unserer Grafik erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die stabile Seitenlage funktioniert und was du beachten solltest. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/x_1600x900px_stabileseitenlage_lm.jpg/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Herzdruckmassage Eine Herzdruckmassage ist in Notfallsituationen lebensrettend! 
Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig über lebensrettende Sofortmaßnahmen wie die Herzdruckmassage informieren: Im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands ist schnelles Handeln entscheidend. Die Herz-Lungen-Wiederbelebung wird durchgeführt, wenn Bewusstlosigkeit und unregelmäßige Atmung vorliegen oder Unsicherheit darüber besteht. Bei Anwesenheit von mehreren Helfern können die Aufgaben verteilt oder abgewechselt werden, um Ermüdung zu vermeiden. In unserer Grafik zeigen wir Schritt für Schritt, wie eine Herzdruckmassage durchgeführt wird, um das Herz zu stimulieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Unsere Empfehlung: Organisieren Sie regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs für Ihre Beschäftigten, um die lebensrettende Maßnahme zu erlernen und im Ernstfall handlungsbereit zu sein. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/x_1600x900px_herzdruckmassage_lm.jpg/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Beatmung Können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erste Hilfe? Nutzen Sie unsere Grafiken z.B. für einen Newsletter oder als Aushang, um immer wieder für das Thema zu sensibilisieren. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/x_1600x900px_beatmung_lm.jpg/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Heimlich-Handgriff Verschluckt sich jemand beim Essen oder einer anderen Tätigkeit, sollte die Person zunächst zum kräftigen Husten ermutigt werden.
Wenn das nicht hilft, ist schnelles Handeln lebensrettend! Sind Ihre Mitarbeiter auf eine solche Situation vorbereitet? 
Fünf kräftige Schläge mit der flachen Hand zwischen die Schulterblätter können helfen. Wenn auch das nicht zur Besserung führt, legt die helfende Person von hinten die Arme um die Person, die sich verschluckt hat. Eine Hand wird als Faust unter Rippen und Brustbein gelegt, die andere Hand zieht sie ruckartig und kräftig nach hinten. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/x_1600x900px_heimlichhandgriff_lm.jpg/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Erste Hilfe Wichtige Tipps zur Wiederbelebung: als erstes solltet ihr unter 112 einen Notruf absetzen, bevor ihr mit der Herzmassage beginnt (falls kein Herzschlag mehr vorhanden ist.) Hierzu die Hände fest falten, mit durchgestreckten Armen 100 bis 120 Mal pro Minute fünf bis sechs Zentimeter tief drücken. Nach jedem Druckstoß den Brustkorb vollständig entlasten. Nach je 30 Druckstößen zwei Atemspenden von Mund zu Mund oder Mund zu Nase geben. Die Wiederbelebung fortsetzen, bis ein Lebenszeichen feststellbar ist oder der Rettungsdienst eintrifft #ErsteHilfe#Wiederbelebung#Notruf#112
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Erste Hilfe Koffer Was gehört eigentlich in den Erste-Hilfe-Kasten? Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung richten sich Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials u.a. nach der Betriebsgröße sowie den vorhandenen betrieblichen Gefahren. Einen kleinen Überblick gibt die Grafik. https://www.bgetem.de/medien-service/grafiken-zur-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/erste-hilfe-1/erste-hilfe-koffer/@@images/image/mini bgetem.de - Die BG ETEM
Muss ich im Betrieb Ersthelfer haben? Ja, und zwar sobald ein Betrieb mindestens zwei versicherte Beschäftigte hat. Rechtsgrundlage dafür ist übrigens die DGUV Vorschrift 1. Der Unternehmer ist verpflichtet, einen Ersthelfer zu benennen und ausbilden zu lassen.
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Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb? Wie viele Ersthelfer ein Betrieb braucht, hängt von der Betriebsart und der Zahl der anwesenden Beschäftigten ab. Ein Ersthelfer wird bei einer Unternehmensgröße von 2-20 Personen benötigt. Bei mehr als 20 Mitarbeitern müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent der Anwesenden Ersthelfer sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Für bestimmte Betriebsgruppen gibt es zudem Sonderregelungen.
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Ersthelfer im Betrieb: Was passiert, wenn es keiner machen will? Wenn sich keiner freiwillig meldet, dann kann der Unternehmer auch jemanden bestimmen. Und dagegen kann man sich auch kaum wehren, denn Beschäftigte sind laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift dazu verpflichtet, als Ersthelfer zur Verfügung zu stehen. Einzige Ausnahme: persönliche Gründe wie z. B. Behinderungen.
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Wie werden Ersthelfer ausgebildet? Ersthelfer absolvieren einen Erste-Hilfe-Lehrgang, der aus neun Unterrichtseinheiten besteht. Diese Lehrgänge werden von anerkannten Hilfsorganisationen sowie einer großen Anzahl zugelassener privater Erste-Hilfe-Schulen angeboten. Übrigens: Die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung übernimmt die BG ETEM. Unternehmen müssen lediglich für die Lohnfortzahlung und die Anfahrt zum Ausbildungsort aufkommen.
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Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden? Spätestens alle zwei Jahre müssen Ersthelfer wieder an einer Fortbildung teilnehmen. Wie die Grundausbildung umfasst diese dann neun Unterrichtseinheiten.
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