Ersthelfer im Betrieb: Was passiert, wenn es keiner machen will?
Wenn sich keiner freiwillig meldet, dann kann der Unternehmer auch jemanden bestimmen. Und dagegen kann man sich auch kaum wehren, denn Beschäftigte sind laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift dazu verpflichtet, als Ersthelfer zur Verfügung zu stehen. Einzige Ausnahme: persönliche Gründe wie z. B. Behinderungen.
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