Fußgängermythos 2

Fußgänger dürfen Parklücken freihalten. Schön wär’s! Wer für andere einen Parkplatz blockiert, riskiert eine Ordnungsstrafe. Auch beim Einparken in Parklücken sollte übrigens darauf geachtet werden, dass der Einweisende nicht direkt hinter dem Auto steht. Also, Abstand halten und nicht zum Lückenbüßer werden.

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