Verkehrsmythen Qizz - Mythos 3
Grundsätzlich ist das Musikhören beim Radfahren erlaubt, aber Umgebungs- und Verkehrsgeräusche müssen weiterhin wahrnehmbar sein. Zu laute Musik ist tabu und wird mit 15 Euro geahndet. Also, die Musik besser nicht bis zum Anschlag aufdrehen, vor allem für die eigene Sicherheit.
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