Gut versichert_Kleidung wechseln
Hier kommt der Versicherungsschutz zum Tragen: Auch beim An- oder Auszeihen von Arbeitskleidung ist der Arbeitnehmer geschützt. Wer z.B. beim Anziehen der Sicherheitsschuhe ausrutscht oder stürzt, ist natürlich gesetzlich versichert.
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