Ersthelfer
Fakt: jeder Betrieb mit 2-20 anwesenden Beschäftigten muss einen Ersthelfer haben. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten, in anderen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer zur Verfügung stehen.
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