Aushang Mitgliedschaft
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihre Beschäftigten durch einen Aushang darüber informieren, welche Berufsgenossenschaft für das Unternehmen zuständig ist. Der Aushang muss zudem die Kontaktdaten der Regionaldirektion bzw. Geschäftsstelle (Ansprechpartner bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) und des Präventionszentrums (Ansprechpartner bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz) in Ihrer Nähe enthalten. Bitte bringen Sie den Aushang an einer gut sichtbaren Stelle im Unternehmen an.
In Druckmedien oder auf Webseiten können Sie mit diesem Zeichen Ihre Mitgliedschaft bei der BG ETEM anzeigen. Mitgliedsbetriebe der BG ETEM dürfen das Zeichen in unveränderter Form ohne weitere Genehmigung einsetzen. Der Einsatz zu werblichen Zwecken ist ausgeschlossen.
Mindestgröße Print: 3 cm x 1,8 cm
Mindestgröße Webseite: 160 Pixel x 93 Pixel
Versichertenkarte
Unsere Versichertenkarte weist Ihre Beschäftigten als Versicherte der BG ETEM aus. Das ist nützlich z. B. bei der Behandlung von Arbeitsunfällen.