Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften
Früher war vielleicht nicht alles besser, aber definitiv war vieles anders: Es gab Zeiten, da spielte der Bergbau in Deutschland eine wirtschaftlich gewichtige Rolle, auch die Textilindustrie hatte ihre Hochzeit, genauso der Bau und andere Branchen. Heute ist das anders und die Auswirkungen dieser Entwicklung sind auch in der gesetzlichen Unfallversicherung spürbar.
In der Hochzeit einer Branche sind dort viele Menschen beschäftigt. Die Lohnsumme ist entsprechend hoch, die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten aber auch. Mit dem Niedergang einer Branche sinken die Zahlen der Beschäftigten und die Lohnsumme. Aber die Renten für Unfälle und Berufskrankheiten müssen oft über Jahrzehnte weiter gezahlt werden. Sie müssten heute aber von weniger und kleineren Unternehmen finanziert werden, deren BG-Beiträge damit kontinuierlich steigen. In zurzeit boomenden Bereichen der Wirtschaft sinken dagegen tendenziell die Beiträge. So kommt es strukturbedingt immer wieder zu Schieflagen beim Beitrag für die Unfallversicherung.
Lastenverteilung
Gemäß der neuen Lastenverteilung tragen alle Berufsgenossenschaften die Rentenlasten für Unfälle und Berufskrankheiten gemeinsam. Die Gesamtrentenlasten der Berufsgenossenschaften werden in einen gemeinsamen Pool ausgesondert. Jede Berufsgenossenschaft trägt zunächst nur den Teil der Rentenlast, den sie zu tragen hätte, wenn schon immer die heutige Struktur bestanden hätte. Diese berechnete Strukturlast wird auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt.
Die über die Strukturlast hinausgehende Last ist die sogenannte Überaltlast. Sie wird von allen Berufsgenossenschaften gemeinsam solidarisch getragen. Die Überaltlast teilt sich wie folgt auf:
Lastenverteilung nach Arbeitsentgelten:
Zu 70% wird die Überaltlast im Verhältnis der Arbeitsentgelte auf die Berufsgenossenschaften aufgeteilt. Dabei bleiben die Versicherungssummen der freiwilligen Versicherung bzw. die Unternehmerpflichtversicherung außen vor.
Lastenverteilung nach Neurenten:
Die restlichen 30% der Überaltlast werden im Verhältnis der Neurenten auf die Berufsgenossenschaften aufgeteilt. Hierbei werden die Gefahrklassen herangezogen. Es wird eine Umlageziffer ermittelt, die pro Gefahrklasse zur Berechnung des hierauf entfallenden Beitragsanteils zu Grunde gelegt wird. Hiermit soll den unterschiedlichen Risikostrukturen der Branchen Rechnung getragen werden.
Umlageziffern/Beitragsfüße:
Lastenverteilung Entgelt* | Lastenverteilung Neurenten** | |
---|---|---|
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse | 0,00187 (1,82 Euro je 1.000 Euro Entgelt) |
0,000190 (0,19 Euro je 1.000 Euro Entgelt) |
* Die Beiträge zur Lastenverteilung nach Arbeitsentgelten werden unter Berücksichtigung eines Freibetrages (2023: 244.500) linear auf die Betriebe umgelegt.
** Der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist zusätzlich von der Gefahrklasse abhängig.
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