Gefahrtarif
Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag. Spätestens alle sechs Jahre muss der Gefahrtarif überprüft und von der Selbstverwaltung der BG neu beschlossen werden.
Berechnung aus den tatsächlichen Unfallkosten
Für die Berechnung werden Unternehmen mit ähnlichen Produktionsverfahren und Unfallrisiken in Gewerbezweige zusammengefasst. Anschließend werden die Kosten der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt. Zu den Kosten gehören zum Beispiel die medizinischen Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte oder Zahlungen für Verletztengeld und Rente. Die Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme des jeweiligen Gewerbezweigs.
Veranlagung nach dem Schwerpunkt des Unternehmens
Bei der Veranlagung werden jedem Unternehmen Gefahrklassen zugeordnet. Dabei wird nach technischem und kaufmännischem Teil des Unternehmens unterschieden. Innerhalb des technischen Teils zählt nur der Gewerbezweig, der im Hinblick auf Entgelt und Arbeitszeit den Schwerpunkt des Unternehmens bildet. Deshalb wird zum Beispiel in Druckereien die Druckvorstufe nicht gesondert veranlagt.
Ein finanzieller Nachteil entsteht den Mitgliedsbetrieben dadurch nicht: Würden die Tätigkeiten in der Druckvorstufe gesondert veranlagt, hätte dies eine deutliche Erhöhung der Gefahrklasse für den Bereich Druck zur Folge. Unter dem Strich würde sich der Beitrag also nicht verringern.
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