Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite beantworten wir Fragen zur Mitgliedschaft, zum Gefahrtarif und zur Beitragsberechnung.
Einen ersten Überblick liefern unsere Erklärfilme.
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung Teil der deutschen Sozialversicherung. Im Falle eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit sind die Beschäftigten eines Unternehmens versichert und haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei anerkannten Berufskrankheiten haben Versicherte Anspruch auf ambulante und stationäre Heilbehandlung. Nach schweren Unfällen beginnen parallel Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Daneben sichert die BG ihre Versicherten finanziell ab. Dies geschieht durch die Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld und Rente. mehr
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, sich innerhalb von einer Woche nach Eröffnung des Betriebes bei der BG anzumelden: Online-Anmeldung
Die Anmeldung gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt innerhalb einer Woche nach Beginn angemeldet wird.
Grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, einschließlich Aushilfen, geringfügig beschäftigte Personen, Auszubildende, unter bestimmten Voraussetzungen auch Praktikanten. mehr
Unternehmerinnen und Unternehmer aus Betrieben der Bereiche Feinmechanik und Elektrotechnik sowie Energie und Wasserwirtschaft sind versicherungsfrei. Für diesen Personenkreis (sowie unternehmerähnliche Personen wie z. B. versicherungsfreie Gesellschafter einer GmbH, Komplementäre, Vorstände einer Aktiengesellschaft) besteht aber die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Unterlagen hierzu erhalten Sie auf Anforderung über unser Service-Center telefonisch unter 0221 3778-1800. mehr
Unternehmerinnen und Unternehmer der Bereiche Textil und Bekleidung sowie Druck und Papierverarbeitung unterliegen der Pflichtversicherung. mehr
Der Arbeitgeber zahlt einen Jahresbeitrag, sofern Mitarbeiter - hierzu zählen auch Aushilfen, Auszubildende und geringfügig beschäftigte Personen - gegen Entgelt beschäftigt werden oder eine Unternehmerversicherung besteht. Es erfolgt - im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung - keine monatliche Erhebung der Beiträge.
Berechnungsgrundlage sind neben den Bruttoarbeitsentgelten die Umlageziffer und die Gefahrklasse. Die Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages erfolgt nach folgender Formel:
BG-Beitrag = Bruttoarbeitsentgelt x Umlageziffer x Gefahrklasse
Ist ein Unternehmen zu mehreren Gefahrtarifstellen veranlagt, werden Teilbeiträge für jede Gefahrtarifstelle berechnet und anschließend addiert. mehr
Grundsätzlich gilt: steuerpflichtiges Bruttoentgelt = nachweispflichtiges Entgelt. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf den Entgeltkatalog.
Nein, eine namentliche oder zahlenmäßige An- oder Abmeldung ist bei der BG ETEM nicht erforderlich.
Die Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Erst nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die BG ihren Bedarf ermitteln. Dieser wird dann auf die beitragspflichtigen Mitgliedsunternehmen umgelegt.
Die Umlageziffer, die jährlich neu durch den Vorstand der Berufsgenossenschaft beschlossen wird, gibt an, wie hoch der Beitrag je Euro Lohnsumme in der Gefahrklasse 1 ist. Die Höhe der Umlageziffer lässt allein noch keinen Rückschluss auf die Höhe des Beitrags zu. Die Umlageziffer ist für alle Unternehmen gleich.
Die Gefahrklasse ist eine Verhältniszahl. Hier werden Gewerbezweige mit einem ähnlichen Grad der Unfallgefahr zusammengefasst. Sie ist ein Bestandteil der Beitragsberechnung.
In dem Gefahrtarif werden die zur BG zugehörigen Gewerbezweige aufgeführt. In den einzelnen Gefahrtarifstellen werden Branchen mit ähnlicher Gefährdung zusammengefasst. Die dazugehörigen Gefahrklassen spiegeln den Grad der Unfallgefahr wider. Damit wird den unterschiedlichen Unfallrisiken der einzelnen Branchen Rechnung getragen.
Der ab 01.01.2021 gültige Gefahrtarif besteht aus vier Teilen:
Teil I = Vorbemerkungen
Teil II = Sonstige Bestimmungen
Teil III = Unternehmenszweige und Gefahrklassen
Teil IV = Zuordnung der Entgelte zu den Veranlagungen
Die Veranlagung eines Unternehmens zu den Gefahrtarifstellen bestimmt sich durch seine Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig. Diese richtet sich nach der Art der im Unternehmen hergestellten Produkte oder der Art der verrichteten Tätigkeit. Maßgebend ist der Unternehmensschwerpunkt.
Die BG ETEM hat die Beiträge so zu bemessen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben decken. Die Beiträge werden daher nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Erst nach Ablauf eines Kalenderjahres können die Ausgaben, die im Laufe eines Jahres erbracht wurden, exakt festgestellt werden. Diese Kosten werden dann auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt und in Rechnung gestellt. mehr
Der Beitrag wird immer am 15. des Monats fällig, der der Bekanntgabe des Beitragsbescheides folgt.
Es ist möglich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Im Internet stellen wir einen Vordruck zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie die Ermächtigung auch formlos einreichen.
Gemäß den Bestimmungen unserer Satzung hat die BG ETEM die Möglichkeit, im Falle einer Betriebseinstellung bzw. Übergabe des Unternehmens, bis zum Zeitpunkt der Änderung dem ausscheidenden Unternehmer eine Beitragsabfindung in Rechnung zu stellen. Hierdurch sollen die Beiträge sichergestellt werden. Zur Berechnung werden die Umlageziffer und die Gefahrklasse der letzten berechneten Umlage herangezogen.
Gemäß der Lastenverteilung tragen alle Berufsgenossenschaften die Rentenlasten für Unfälle und Berufskrankheiten gemeinsam. Die Gesamtrentenlasten der Berufsgenossenschaften werden in einen gemeinsamen Pool ausgesondert. mehr
Sie sind noch nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft? Teilen Sie uns Ihre betrieblichen Daten mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Unternehmen zur BG ETEM gehört.
Sie können uns auch online über Änderungen in Ihrem Unternehmen informieren oder Ihr eingestelltes Unternehmen abmelden.
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