Muss ich für die Mitgliedschaft zahlen?
Der Arbeitgeber zahlt einen Jahresbeitrag, sofern Mitarbeiter - hierzu zählen auch Aushilfen, Auszubildende und geringfügig beschäftigte Personen - gegen Entgelt beschäftigt werden oder eine Unternehmerversicherung besteht. Es erfolgt - im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung - keine monatliche Erhebung der Beiträge.
- Webcode: 23653608
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