Was ist eine Beitragsabfindung?
Gemäß den Bestimmungen unserer Satzung hat die BG ETEM die Möglichkeit, im Falle einer Betriebseinstellung bzw. Übergabe des Unternehmens, bis zum Zeitpunkt der Änderung dem ausscheidenden Unternehmer eine Beitragsabfindung in Rechnung zu stellen. Hierdurch sollen die Beiträge sichergestellt werden. Zur Berechnung werden die Umlageziffer und die Gefahrklasse der letzten berechneten Umlage herangezogen.
- Webcode: 23487544
Anmeldung eines Unternehmens
Sie sind noch nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft? Teilen Sie uns Ihre betrieblichen Daten mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Unternehmen zur BG ETEM gehört.
Sie können uns auch online über Änderungen in Ihrem Unternehmen informieren oder Ihr eingestelltes Unternehmen abmelden.
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