Neue Unternehmensnummer
Einheitliches Kennzeichen für digitalen Service
Die neue, bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (UNR.S) ist künftig die Voraussetzung für die Sozialversicherungsmeldung und viele weitere Dienstleistungen der digitalen Verwaltung. Sie gilt zum 1. Januar 2023.
Ab dem Jahr 2023 stehen knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung, darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Es soll die Grundlage dafür sein, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.
Die Umstellung gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung. Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung – deshalb gibt es künftig die Unternehmensnummer als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.
Die Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Mitgliedsbetriebe erhalten vom zuständigen Unfallversicherungsträger im Herbst dieses Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden.
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich zusammen aus einer zufälligen Ziffernfolge und
werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
Mitgliedsunternehmen müssen sich nicht extra kümmern: Die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält auch mehrere Unternehmensnummern.
Unterschiedliche Unternehmensnummern erhalten?Falls sich verschiedene Unfallversicherungsträger mit Informationen zum Wechsel bei Ihnen melden, vergleichen Sie bitte die mitgeteilten Unternehmensnummern miteinander. Die letzten drei Ziffern können abweichen, da es sich um die Kennzeichnung der jeweiligen Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers handelt. Sollten hingegen die ersten zwölf Ziffern voneinander abweichen, wenden Sie sich bitte an einen der zuständigen Unfallversicherungsträger. |
Kennzeichnung von Betriebsstätten
Besonders größere Unternehmen verfügen mitunter über mehrere bei der BG ETEM gemeldete Betriebsstätten. Für einige Verwaltungsverfahren (zum Beispiel bei Betriebsbesichtigungen oder bei der Zuordnung von Versicherungsfällen) ist es erforderlich, zwischen diesen Betriebsstätten zu unterscheiden. Da die neue einheitliche Unternehmensnummer derzeit noch kein entsprechendes Merkmal aufweist, verwenden wir dazu übergangsweise die bisherige 12-stellige Mitgliedsnummer der BG ETEM (künftig "Betriebsstättennummer").
In den Fällen, wo es erforderlich ist, weisen wir Sie schriftlich darauf hin, die Betriebsstättennummer im Schriftverkehr mit uns anzugeben.
Langfristig ist geplant, die neue einheitliche Unternehmensnummer um ein Merkmal für die Betriebsstätte zu erweitern.
Weitere Informationen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat häufige Fragen und Antworten zur neuen Unternehmensnummer zusammengestellt.
- Webcode: 22378350
Sie sind noch nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft? Teilen Sie uns Ihre betrieblichen Daten mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Unternehmen zur BG ETEM gehört.
Sie können uns auch online über Änderungen in Ihrem Unternehmen informieren oder Ihr eingestelltes Unternehmen abmelden.
Diesen Beitrag teilen