Separate Auslandsversicherung
In den Fällen, in denen kein Versicherungsschutz über Ausstrahlung, EU-Richtlinien oder bilaterale Abkommen besteht (z.B. wenn die zeitliche Begrenzung der Auslandstätigkeit im Voraus nicht gegeben ist bzw. überschritten wird), können Unternehmen ihre Mitarbeiter durch eine separate Auslandsversicherung bestens absichern.
Was ist versichert?
Versichert sind - wie im Inland auch - Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Was kostet der Versicherungsschutz?
Der zusätzliche Versicherungsschutz im Ausland kostet derzeit 10 Euro pro Mitarbeiter/in und Auslandsmonat. Der Beitrag wird einmal jährlich mit einem separaten Beitragsbescheid erhoben.
Wo werden Unfälle gemeldet?
Die Arbeitsunfälle im Ausland, können bei der für den Mitgliedsbetrieb auch sonst zuständigen Regionaldirektion oder Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Meldung kann durch die Versicherten, den Vorgesetzten oder durch Angehörige erfolgen.
Die Beschäftigten müssen der Berufsgenossenschaft namentlich gemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Eingangstag der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Die Übernahme des Versicherungsschutzes wird von der Berufsgenossenschaft bestätigt.
Die Auslandsversicherung ist eine gemeinsame Einrichtung der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, der BG Handel und Warendistribution, der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, der Verwaltungs-BG und der Eisenbahn-Unfallkasse für die ihnen zugehörigen Unternehmen.
- Webcode: 11590941
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