Freiwillige Versicherung

Nutzen Sie die Vorteile der freiwilligen Versicherung - Versicherungsschutz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Freiwillig versichern können sich:

  • Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR oder einer OHG, Komplementäre einer KG, sofern sie nicht pflichtversichert sind
  • im Betrieb mitarbeitende Ehegatten von Einzelunternehmern (wenn kein Arbeitsverhältnis besteht)
  • unternehmerähnliche Personen (z. B. GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Gesellschafter, die unternehmerähnlich tätig sind, Vorstandsmitglieder einer AG)

Vorteile der freiwilligen Versicherung

Die BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse bietet umfangreiche Entschädigungsleistungen wie

  • Geldleistungen (Verletztengeld, -renten, Leistungen an Hinterbliebene usw.);
  • Sachleistungen (wie Heilbehandlung, Pflege und Rehabilitation).

Die BG ist dem Ziel verpflichtet, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit so weit wie möglich wieder herzustellen. Eine private Unfallversicherung zahlt dagegen nur die abgeschlossene Kapitalsumme oder eine vereinbarte Invaliditätsrente aus. Weitergehende Schadensfolgen (auch Heilbehandlungskosten usw.) sind nicht abgedeckt.

Unser Leistungspaket gilt für alle beruflich verursachten Arbeits- und Wegeunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten, nicht jedoch für den privaten Bereich.

Kontakt:
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- Mitglieder und Beitrag -
Postfach 51 05 80
50941 Köln

Telefon: 0221 3778-1800
Telefax: 0221 3778-25890
E-Mail: ba@bgetem.de

  • Webcode: 11671070
Berechnungsformel angepasst

Die Beiträge für bestimmte Bereiche der Unternehmerversichung wurden lange Zeit mit nur der halben Gefahrklasse berechnet. Dieses Verfahren hat unsere Aufsichtsbehörde beanstandet:

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