Gut versichert - die freiwillige Unternehmerversicherung der BG ETEM

Versicherungssumme
Der Versicherungsschutz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist bei den Heilbehandlungskosten, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unbegrenzt, d. h. nicht wie im Bereich der privaten Sach-/Unfallversicherungen durch Deckungssummen gedeckelt. Die Leistungen für die Rehabilitation sind unabhängig von der Versicherungssumme in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wird lediglich zur Berechnung der Entschädigungen durch Geldleistungen in Ansatz gebracht und bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge. 

Die Höhe der Mindestversicherungssumme richtet sich nach § 53 (4) unserer Satzung. Sie ist eine variable, gleitende Mindestversicherungssumme, die automatisch jedes Jahr mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen Schritt hält. Zurzeit beträgt die Mindestversicherungssumme 32.400 EUR. Die Versicherungssumme beträgt gemäß § 53 (3) der Satzung höchstens 96.000 EUR.

Beispiele zur Höhe der wichtigsten Geldleistungen

  • Webcode: 20458731
Berechnungsformel angepasst

Die Beiträge für bestimmte Bereiche der Unternehmerversicherung wurden lange Zeit mit nur der halben Gefahrklasse berechnet. Dieses Verfahren hat unsere Aufsichtsbehörde beanstandet:

Zum Beitragsrechner