Energieeinsparung in Unternehmen

Neue Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz

Deutschland muss Strom und Gas sparen. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen regelt unter anderem die Lufttemperatur am Arbeitsplatz.

Seit dem 1. September gelten neue Mindesttemperaturen an Arbeitsplätzen.
Seit dem 1. September gelten neue Mindesttemperaturen an Arbeitsplätzen.

Seit 1. September 2022 gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Die Verordnung enthält auch Regelungen, die die Lufttemperatur an Arbeitsplätzen betreffen. Für Arbeitsplätze in Unternehmen der Privatwirtschaft gelten die folgenden Mindesttemperaturwerte. Das bedeutet, dass die Lufttemperaturen auf diese Werte abgesenkt werden können.

Arbeitshaltung

Arbeitsschwere

Leicht

Mittel

Schwer

Sitzen

+19 °C

+18 °C

-

Stehen, Gehen

+18 °C

+16 °C

+12 °C


Die EnSikuMaV gilt für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023. Die Verordnung als höherrangiges Recht ersetzt für die Dauer ihrer Geltung die Mindestwerte der Arbeitsstättenregel ASR A3.5.

Beispiele für Arbeitsschwere

In der Arbeitsstättenregel A3.5 wird der Begriff der Arbeitsschwere näher erläutert:

Arbeitsschwere

Beispiele

leicht

leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen

Zum Beispiel: Büro- oder Bildschirmarbeit

mittel

mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen

schwer

schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen


Ab dem 1. März 2023 gelten dann wieder die empfohlenen Mindestwerte, wie sie die Arbeitsstättenregel A3.5 Raumtemperatur beschreibt. Die Regel konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitgebende verpflichtet, in Arbeitsräumen "eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" sicherzustellen.

  • Webcode: 22687873
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