Neues Infoportal für Unternehmen

Das neue elektronisch gestützte Informationsportal der deutschen Sozialversicherer informiert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Meldepflichten gegenüber den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist in das Projekt eingebunden. Betrieben wird das Portal von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG). Nach dem Gesetz haben Arbeitgeber und Beschäftigte einen Anspruch, von den am Meldeverfahren beteiligten Sozialversicherungsträgern über ihre Rechte und Pflichten im Meldeverfahren beraten zu werden. Das neue Informationsportal soll den Unternehmen Basisinformationen zu den verschiedenen Meldeverfahren in der sozialen Sicherung geben und sie wenn nötig weiterleiten zu den ausführlicheren Angeboten der fachlich zuständigen Träger. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt zehn Prozent der Kosten des Portals. Auch das ist gesetzlich festgelegt. Die gesetzlichen Grundlagen des neuen Informationsservices sind in §§ 104, 105 SGB IV enthalten. Die Bundesregierung setzt damit weitere Schritte im Rahmen ihres Projektes "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" um.

Zielgruppen des neuen Angebots sind insbesondere Existenzgründer und -gründerinnen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Ihnen soll das neue Angebot helfen, sich im Meldewesen der Sozialversicherung besser zu Recht zu finden. Wie melde ich mein Unternehmen an? Was muss ich bei einer Neueinstellung beachten? Was mache ich bei Änderungen im laufenden Geschäftsbetrieb? Auf solche Fragen gibt das Portal Antworten.

Die Nutzer und Nutzerinnen werden im Portal mit der Methode der "wissensgeführten Informationsbeschaffung" geführt. Als Einstieg werden sie nach ihren Anliegen und typischen Geschäftssituationen ("Lebenslagen") befragt. Die individuellen Erfordernisse, die ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin in einer bestimmten Lebenslage erfüllen muss, werden dann durch Ja/Nein-Fragen oder die Eingabe von Werten ermittelt. Flankierend werden die allgemeinen Informationspflichten näher erläutert. Ziel ist es, alle Anfragenden darin zu unterstützen, ihre Meldungen zur Sozialversicherung korrekt und vollständig abzugeben. Bei weitergehendem Informationsbedarf verweist das Portal an fachkundige Ansprechpersonen bei den Sozialversicherungsträgern.

Adresse des Portals: https://www.informationsportal.de

Informationen zum Meldeverfahren der BG ETEM

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