Neun von zehn Unfällen vermeidbar
(02.03.2018) Besonders Fußgänger sind bei Dunkelheit im Straßenverkehr gefährdet: Neun von zehn Pkw-Fahrern geben laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nach einem Unfall an, den Fußgänger nicht gesehen zu haben. Bei Tage trifft das nur auf einen von zehn zu. Dabei ist es so einfach, mit reflektierender und heller Kleidung für mehr Sichtbarkeit zu sorgen und Leben zu schützen.
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) weist aktuell auf Gefahren und empfehlenswerte Ausrüstung für Berufsgruppen hin, die oft im Dunkeln unterwegs sind. Präventive Maßnahmen sind allerdings für alle Menschen, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg im Dunkeln, angeraten.
Fälschlicherweise denken gerade Stadtbewohner, sich aufgrund der vorhandenen Straßenbeleuchtung nicht schützen zu müssen. Dunkel gekleidete Fußgänger werden von Pkw-Fahrern grundsätzlich erst ab einer Entfernung von 25 Metern wahrgenommen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg aber schon circa 28 Meter - deutlich zu viel, um selbst bei einer Vollbremsung noch rechtzeitig vor dem Fußgänger zum Stehen zu kommen. Was viele auch nicht wissen und erschwerend hinzukommt: Die Sehleistung des menschlichen Auges beträgt bei Nacht nur noch fünf Prozent!
Schon mit wenig Aufwand kann sich jeder schützen: Helle Kleidung sowie fluoreszierende und retroreflektierende Materialien an Taschen, Schirmen und Fahrrädern sorgen dafür, dass Fußgänger schon in einer Entfernung von 140 Metern sichtbar sind. Reflexarmbänder und -aufkleber sind besonders einfach zu handhaben und sehr günstig zu erwerben. Doch Achtung: Auch dann sollten Fußgänger Straßen im Dunkeln nur an übersichtlichen und beleuchteten Stellen überqueren.
Besonders empfehlenswert ist eine derartige Ausrüstung für Berufsgruppen, die oft im Dunkeln arbeiten. Dies betrifft zum Beispiel Zeitungszusteller, die meist in den Morgenstunden von drei bis fünf Uhr unterwegs sind. Arbeitgeber sollten unbedingt darauf achten, ihren Mitarbeitern entsprechende, reflektierende Artikel oder mit Reflektoren ausgestattete Bekleidung zur Verfügung stellen. Damit kann das Unfallrisiko für Zeitungszusteller, aber auch für andere betroffene Berufsgruppen sehr gut minimiert werden.
Ein Video zum Thema "Sichtbarkeit im Straßenverkehr" der BG ETEM erklärt auf youtube.com/diebgetem anschaulich, warum gerade das Tragen von schwarzer Kleidung bei Dunkelheit unbedingt vermieden werden sollte. Unternehmen und Beschäftigte finden darüber hinaus in dem aktuellen Mitgliedermagazin von "etem" 1.2018 - dem Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - weitere Informationen zum Thema.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615
- Webcode: 18850306
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