Countdown für den Lohnnachweis 2018
Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises 2018 endet am 16. Februar 2019. Geht der Lohnnachweis bis dahin nicht oder unvollständig bei der BG ETEM ein, muss sie die Lohnsummen von Amts wegen schätzen. Unternehmen, die keine Personen gegen Entgelt beschäftigen, müssen keinen Lohnnachweis abgeben. Ist jedoch ein Stammdatenabruf erfolgt, wird auch ein digitaler Lohnnachweis erwartet. In diesen Fällen muss der Stammdatenabruf storniert werden, um eine Schätzung zu vermeiden.
Die Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis sind im Extranet der BG ETEM zu finden oder können per E-Mail neu angefordert werden: uv‑meldeverfahren@bgetem.de
Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615
- Webcode: 19812983
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