Gehwege müssen sichere Räume bleiben
(30.04.2019) Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: "Nutzung von E-Scootern so regeln, dass dadurch keine zusätzlichen Gefahren entstehen - Schrittgeschwindigkeit muss Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen bleiben."
Zur aktuellen Diskussion um den Verordnungsentwurf zu Elektrokleinstfahrzeugen (eKF-V) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Professor Dr. Joachim Breuer: "Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern muss so geregelt werden, dass sie weder für die Nutzerinnen und Nutzer noch für andere Verkehrsteilnehmende zu einer zusätzlichen Gefahr im Straßenverkehr werden. Angesichts der Erfahrungen, die im Ausland bereits vorliegen, halten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung daher einige der Regelungen im aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums für sehr problematisch. Dies betrifft insbesondere den Vorschlag, dass Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h zukünftig auf Gehwegen fahren dürfen. 12 km/h kommt einer Verdoppelung der Höchstgeschwindigkeit gleich, die bislang auf Gehwegen erlaubt ist. Damit reduziert sich die Reaktionszeit in gefährlichen Situationen erheblich und das Unfallrisiko steigt.
Für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, sind Gehwege ein geschützter, sicherer Raum - und das müssen sie auch bleiben. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verkehrsminister von Bund und Ländern darum, die bestehenden Regelungen nur zu lockern, wenn belastbare Erfahrungen und Daten eindeutig dafür sprechen. So lange dies nicht der Fall ist, muss die Schrittgeschwindigkeit die Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen bleiben.
Auch mit Blick auf die Altersgrenze bei schnelleren Elektrokleinstfahrzeugen sollten wir vorsichtig sein. Auf dem Schulweg ereignen sich bereits rund 100.000 Unfälle jährlich, deren Kosten die Unfallkassen tragen. Viele davon gehen glimpflich aus, aber die Statistik zeigt, dass sich das mit zunehmender Motorisierung ändert. Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h sollten daher nicht von Fahrerinnen und Fahrern unter 15 Jahren genutzt werden dürfen. Wichtig ist auch eine Unterweisung entsprechend etwa einem Mofa-Führerschein."
Hintergrund gesetzliche Unfallversicherung
Die DGUV ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichern Millionen von Menschen gegen Unfälle bei der Arbeit, in der Schule und auf den damit verbundenen Wegen. Jedes Jahr verzeichnen sie rund 190.000 meldepflichtige Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und rund 100.000 Schulwegunfälle. Wegeunfälle sind seltener als Unfälle bei der Arbeit oder in der Schule, sie enden aber häufig mit schweren Verletzungen und tragen damit überproportional zu den schweren und tödlichen Unfällen bei. Die jährlichen Aufwendungen für Wegeunfälle liegen seit 2013 über 2 Milliarden Euro (2017: 2,27 Mrd.).
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Christian Sprotte
Pressesprecher
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