BG ETEM will den gesetzlichen Rahmen für die Stundung von Mitgliedsbeiträgen ausschöpfen
(19.03.2020) Die Belastungen durch die Corona-Pandemie stellen auch die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) vor große Herausforderungen. Die BG ETEM hat heute klargestellt, dass sie an der Seite der Betriebe steht.
"Wir werden den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen, um außergewöhnliche Härten abzufedern", unterstrich Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Die Berufsgenossenschaft ergänzt damit die staatlichen Hilfsangebote.
"Wir werden außerdem alles daransetzen", so Tichi, "um unseren Mitgliedsbeitrag für die BG-Eigenumlage weiter so stabil zu halten wie in den vergangenen Jahren."
Anträge auf die Stundungen sollten die Mitgliedsnummer enthalten und können formlos per E-Mail an die Adresse ba.koeln@bgetem.de gestellt werden. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 3778-1800 zur Verfügung.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Alle Informationen der BG ETEM zum Coronavirus und zu COVID-19
Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615
- Webcode: 20620513
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