KI in der öffentlichen Verwaltung - Whitepaper der BG ETEM

(04.12.2020) Künstliche Intelligenz gilt als ein Schlüsselthema der Digitalisierung. Das Augenmerk richtet sich dabei häufig auf Anwendungen großer Unternehmen oder die Arbeit von Forschungseinrichtungen. Doch längst nutzt auch die öffentliche Verwaltung künstliche Intelligenz, um ihre Prozesse zu optimieren. Ein Beispiel dafür ist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).

Bei der BG ETEM unterstützt KI die Regressabteilung dabei, regressfähige Unfälle zu entdecken. Das ist so erfolgreich, dass bereits in der Einführungsphase 1,1 Millionen Euro zusätzlich erwirtschaftet werden konnten, die nun die Mitgliedsunternehmen entlasten. Im September wurde die BG ETEM für dieses Projekt beim 19. eGovernmentwettbewerb mit einem ersten Preis in der Kategorie „Bestes Projekt zum Einsatz innovativer Technologien 2020“ ausgezeichnet.

Die Erfahrungen dieses Projekts hat die BG ETEM jetzt in einem Whitepaper zusammengefasst. Es gibt auf neun Seiten einen kurzen Überblick zur gegenwärtigen Nutzung von künstlicher Intelligenz. Es beschreibt, warum sich die BG ETEM mit KI beschäftigt und wie das konkrete KI-Projekt entwickelt und umgesetzt wurde. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz hat auch ethische Aspekte. So beschäftigt sich das Whitepaper auch mit der Frage nach einem verantwortungsvollen Umgang mit KI. Die BG ETEM hat hier ihre Antwort gefunden, indem sie ein Tool verwendet, dass die Sachbearbeitung unterstützt, ihr aber nicht die Entscheidung abnimmt.

Das Whitepaper kann kostenfrei unter www.bgetem.de (Webcode 20447845) heruntergeladen werden. Dazu ist keine Registrierung notwendig.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressebild (die Verwendung dieses Bildes ist nur in Verbindung mit der Pressemitteilung und nicht zu anderen Zwecken gestattet.)

Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

  • Webcode: 20150506
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