Brandschutz im Betrieb
Was tun, wenn’s brennt?
(20.12.2021) Alle Jahre wieder brennt es in der Vorweihnachtszeit häufiger als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, weil Adventskränze oder Tannenbäume Feuer fangen. Abgesehen vom Weihnachtsschmuck lauern in Betrieben und Privathaushalten, also auch im Homeoffice, ganzjährig verschiedenste Brandrisiken. Im Ernstfall sollten Anwesende wissen, was zu tun ist. Die aktuelle Ausgabe von "etem" (6/2021), dem Magazin der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, widmet sich deshalb der Gefahr, die von Feuer ausgeht und erklärt, wie sich Brände richtig und effektiv bekämpfen lassen.
In Unternehmen und im Homeoffice können ganz unterschiedliche Stoffe und Dinge Brände auslösen. So können zum Beispiel defekte Elektrogeräte wie Wasserkocher und Kaffeemaschinen Kurzschlüsse und Schwelbrände auslösen. Spraydosen explodieren bei starker Hitze, und nicht komplett abgerollte Kabeltrommeln können Feuer fangen, wenn mehrere stromintensive Geräte an ihnen angeschlossen sind. Auch Akkus von Laptops und anderen Geräten bergen Brandpotenzial. Gleiches gilt für hintereinander geschaltete Mehrfachsteckdosen, wie sie in vielen Büros zum Einsatz kommen.
Ein Klassiker sind außerdem Fettbrände von über ihrem Brennpunkt erhitzten Speisefetten und -ölen. Sie treten meistens in der Küche auf. Wer sich also in der Mittagspause im Homeoffice mal schnell ein Spiegelei braten möchte, sollte die Pfanne dabei lieber nicht aus den Augen lassen.
Eigene Sicherheit zuerst
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal brennt, gilt insbesondere eine goldene Regel: Eigensicherung geht immer vor. Niemand sollte sich in unnötige Gefahr bringen. Wer im Brandfall vor Ort ist, sollte zunächst Alarm auslösen und dann anwesende Kolleginnen und Kollegen informieren. Damit sich alle schnell in Sicherheit bringen können, müssen Fluchtwege bekannt sein - und vor allem frei, also nicht durch Material oder sonstige Utensilien versperrt.
Löschversuche auf eigene Faust sollten nur erfolgen, wenn der Brand noch im Anfangsstadium beherrschbar ist und keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht. Beim kleinsten Zweifel heißt es: hinauslaufen und am festgelegten gekennzeichneten Sammelplatz auf die Feuerwehr warten.
Feuerlöscher gezielt einsetzen
Beim Einsatz eines Feuerlöschers ist es am besten, stoßweise und gezielt zu löschen, statt einfach draufzuhalten. Sonst ist der Feuerlöscher schnell leer und das Feuer brennt weiter. Sinnvoll ist es auch, nach Möglichkeit im Team zu löschen, um den Brand von mehreren Seiten einzudämmen.
Für Fettbrände gilt: Auf keinen Fall mit Wasser löschen, denn das führt zu einer Fettexplosion. Am sichersten und schnellsten ist es, den Brand mit einem Deckel oder einer Löschdecke abzudecken. Als Feuerlöscher für diese Brände dürfen nur solche der Brandklasse F zum Einsatz kommen. Metalle wiederum brennen so heiß, dass Wasser und andere Löschmittel einfach verdampfen. Löschmittel für Metallbrände sind deshalb spezielle Metallbrandlöscher (Brandklasse D) oder trockener Sand.
Risiko Rauch
Bei Bränden gibt es neben Flammen noch ein weiteres, oft unkalkulierbares Risiko: Rauch. Er kann einerseits Rauchvergiftungen nach sich ziehen und andererseits dafür sorgen, dass Personen sich nicht mehr orientieren können. Deshalb ist es wichtig, die Rauchentwicklung zu beobachten und rechtzeitig nach draußen zu flüchten.
Diese und weitere Tipps für den Brandfall hat die BG ETEM in einer Filmserie zusammengestellt. In mehreren, online abrufbaren Videos untersucht "RiskBuster" Holger Schumacher, wie Brände entstehen und wie schnell sie lebensgefährlich werden. Außerdem zeigt er, was im Brandfall zu tun ist.
Die Clips und weitere Infos zum Thema Brandschutz sind abrufbar im Internetportal speziell für Versicherte der BG ETEM: https://profi.bgetem.de und auf der Webseite bgetem.de, Webcode 18212808
Der komplette Artikel "Mit Feuereifer für Brandschutz" ist online nachzulesen in "etem" 6.2021 - Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der BG ETEM
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615
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