13. WAHLPERIODE HAT BEGONNEN

Neue Vorsitzende der Vertreterversammlung

(20.10.2023) Die Vertreterversammlung der BG ETEM hat sich am Freitag in Köln für die 13. Wahlperiode konstituiert. Sie wählte einstimmig Cathrin Praße-Stern und Jobst Kleineberg zu ihren Vorsitzenden. Außerdem wurden Dr. Bernhard Ascherl und Hans-Peter Kern als Vorsitzende des Vorstands bestätigt.

Von links nach rechts: Jörg Botti, Jobst Kleineberg, Cathrin Praße-Stern, Hans-Peter Kern und Marco Wetzel. Nicht im Bild: Dr. Bernhard Ascherl. Bild: Tilman Lothspeich
Von links nach rechts: Jörg Botti, Jobst Kleineberg, Cathrin Praße-Stern, Hans-Peter Kern und Marco Wetzel. Nicht im Bild: Dr. Bernhard Ascherl. Bild: Tilman Lothspeich

Haushalt 2024 beschlossen­
Zuvor wurde in der letzten Sitzung der Vertreterversammlung in der 12. Wahlperiode am 18. Oktober der Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Er sieht Ausgaben in Höhe von 1,6 Milliarden Euro vor. Davon sind 1,1 Milliarden Euro für die Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten und Erkrankten eingeplant. Für Präventionsmaßnahmen sind 157 Millionen Euro vorgesehen. Der Haushaltsplan enthält außerdem 280 Millionen Euro für Vermögensaufwendungen sowie 126 Millionen Euro für Verwaltungskosten.

Die Vertreterversammlung - das Parlament der BG ETEM
Die Vertreterversammlung ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30 Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften sowie Jahresrechnung und Haushaltsplan zu entscheiden. Die Vertreterversammlung tritt zwei Mal im Jahr zusammen. Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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Christian Sprotte
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Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

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