Dentallabore
Zum Infektionsschutz bei Tätigkeiten mit zahntechnischen Werkstücken sind prinzipiell die Basishygienemaßnahmen der DGUV Information 203-021 "Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren“ konsequent anzuwenden. Hierzu zählt auch die Händedesinfektion. Eingesetzte Desinfektionsmittel sollten mindestens die nachgewiesene Wirksamkeit “begrenzt viruzid“ haben.
Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung |
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Zum Download (GB-C18) |
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- Webcode: 20700604
Links
- Robert Koch Institut
- COVID-19-Dashboard des RKI mit täglich aktualisierten Fallzahlen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (infektionsschutz.de)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung
Barrierefreie Informationen:
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