Branche "Feinmechanik"

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Augenoptiker (GB-C19)
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Dentallabore (GB-C18)
Produktion und Instandhaltung (GB-C23)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Branche Feinmechanik:

Die Branche Feinmechanik umfasst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Gewerbebereichen in Industrie und Handwerk. Zu diesen gehören Produktionsstätten unterschiedlicher Größe, von der Einzelteilfertigung im traditionellen Handwerk bis hin zur hochmodernen, vollautomatisierten Fertigung. Ebenfalls finden Montage, Instandhaltung, Reparatur und Wartung im Betrieb, als auch auf Bau- und Montagestellen sowie beim Kunden vor Ort statt. Des Weiteren sind Bürotätigkeiten und der Verkauf von Produkten ein Teil der Branche Feinmechanik.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

  • Webcode: 20107289