Wäschereien - Infektionsmöglichkeit durch Wäsche

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C15)

Wäsche aus Gewerbe, privaten Haushalten usw.

  • Als Wäscherei müssen Sie nicht mit der Abgabe infektiöser Wäsche durch Ihre Kunden rechnen. Diese fällt nur in entsprechenden Abteilungen von Krankenhäusern und Kliniken an. Die Bearbeitung von Wäsche aus dem Gesundheitsdienst erfordert weiterreichende Standards in Bereichen des Arbeitsschutzes und der Wäschehygiene.
    Empfehlung: Die Annahme solcher Wäsche in den Geschäftsbedingungen und per Aushang ausschließen.
  • Bei der Annahme von feuchter oder nasser Wäsche ist unbedingt die Vermeidung der Aerosolbildung zu gewährleisten. Besonders, wenn die Benetzung auf Körpersekrete zurückzuführen ist. Besser vermeidet man die Annahme feuchter Wäsche.
  • Empfehlung des RKI: Das Waschen sollte bei mindestens 60° C erfolgen. Eine ausreichende Trocknung der Wäsche ist notwendig.

Wäsche aus Pflegeeinrichtungen, Krankenstationen usw.

Wenden Sie die Maßnahmen der DGUV Information 203-084 "Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung" konsequent an. Dies schützt beim Umgang mit infektionsverdächtiger Wäsche (aus Pflegeeinrichtungen, Krankenstationen etc.) nicht nur vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus, sondern auch vor weiteren Infektionskrankheiten.

  • Webcode: 20264146