Muss ich als Arbeitgeber eine Unfall- oder BK-Anzeige erstatten, wenn ein Mitarbeitender mit dem Coronavirus infiziert ist?
Für die Entscheidung über das Vorliegen eines Versicherungsfalles ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Als Arbeitgeber sind sie dann zur Anzeige verpflichtet, wenn Versicherte hierdurch mehr als 3 Tage erkrankt sind und der Verdacht besteht, dass die Arbeit die Ursache ist. Covid-19-Erkrankungen, die nicht zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tode des Versicherten geführt haben, müssen nicht bei der Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Sie sollten aber innerhalb der Firma dokumentiert werden (Verbandbuch).
- Webcode: 20283443
Links
- Robert Koch Institut
- COVID-19-Dashboard des RKI mit täglich aktualisierten Fallzahlen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (infektionsschutz.de)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung
Barrierefreie Informationen:
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