Arbeitsunfall - was ist zu tun? Tipps der Berufsgenossenschaft

Was ist bei einem Unfall zu tun? Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt

Ein Verletzter sollte möglichst schnell zu einem sogenannten Durchgangsarzt gebracht werden. Diese Ärzte haben gegenüber der Berufsgenossenschaft ihre besondere Qualifikation für die Behandlung von Unfällen nachgewiesen. Die Adresse eines Durchgangsarztes bekommt man bei seiner Berufsgenossenschaft. Bei akuter Lebensgefahr ist natürlich der Rettungswagen zu rufen.

Von entscheidender Bedeutung ist die Unfallanzeige. Der Arbeitgeber meldet Unfälle, wenn der Verletzte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Das Formular der Unfallanzeige gibt es bei verschiedenen Verlagen oder zum Herunterladen im Internet unter www.bgetem.de. Bei tödlichen oder sehr schweren Unfällen sollte die Berufsgenossenschaft zusätzlich telefonisch informiert werden.

Mit der Information über einen Unfall setzt bei der Berufsgenossenschaft die Betreuung des Versicherten ein. Die Berufsgenossenschaft organisiert die medizinische Heilbehandlung und trägt die Kosten dafür. Hinzu kommen bei schweren Verletzungen auch Hilfen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung des Betroffenen. Wenn es notwendig ist, kümmern sich besonders erfahrene BG-Mitarbeiter, sogenannte Rehaberater, um den Betroffenen. Sie besuchen ihn bereits im Krankenhaus und sorgen zum Beispiel für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung. Während der Arbeitsunfähigkeit sorgt die BG auch für die finanzielle Absicherung der Verletzten. Bleiben nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation gravierende Gesundheitsschäden zurück, erhält der Versicherte eine Rente.

Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

  • Webcode: 11245595
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