Gut abgesichert beim Betriebssport
Unter welchen Voraussetzungen die Berufsgenossenschaft haftet
(djd). Nach einem stressigen Tag im Büro mit den Kollegen dem Fußball hinterherjagen oder bei der Gymnastik etwas für den geplagten Rücken tun: Sport ist ein wichtiger Ausgleich zum Arbeitsalltag und kann typischen Stresserkrankungen vorbeugen. Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten daher die Möglichkeit, sich beim Betriebssport fit zu halten. Gut zu wissen: Kommt es dabei zu einem schmerzhaften Missgeschick, ist der Mitarbeiter über die Berufsgenossenschaft abgesichert.
Voraussetzungen für den Betriebssport
Nicht jedes Sportangebot im Betrieb gilt gleich als Betriebssport, erläutert Christian Sprotte, Pressesprecher der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM): "In der Rechtsprechung haben sich maßgebliche Voraussetzungen herauskristallisiert, die erfüllt sein sollten, damit der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft besteht." So sollte der Sport eindeutig dem Ausgleich dienen und keinen Wettkampfcharakter haben. "Das Kräftemessen mit anderen Sportgemeinschaften oder Vereinen ist nicht als Betriebssport versichert", betont Sprotte. Wichtig sei zudem, dass der Sport regelmäßig angeboten werde - mindestens einmal monatlich. "Ausnahmen gelten dabei natürlich für saisonale Sportarten wie etwa das Skifahren", so Sprotte. Auch Übungszeiten und die Dauer des Trainings sollten so angelegt sein, dass sie einen ausreichenden, gesunden Ausgleich zum Job ermöglichen.
Betriebsfremde sind nicht versichert
Dürfen auch betriebsfremde Sportler mittrainieren? "Im Grunde schon, allerdings dürfen es nicht zu viele sein. Sie sind in der Regel auch nicht versichert. Der Teilnehmerkreis beim Betriebssport muss im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränkt sein", unterstreicht Versicherungsexperte Sprotte. Unter www.bgetem.de gibt es mehr Tipps rund um den gesunden Betriebssport. Ein wichtiger Hinweis: Auch die Wege zur Sportstätte und von dort nach Hause sind durch die Berufsgenossenschaft versichert.
Daten/Fakten oder Kurztext
Vereinssport ist meist außen vor
(djd). Arbeitnehmer stehen beim Betriebssport unter dem Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. Das Training im Sportverein zählt aber meist nicht dazu: Hier gilt der Schutz nur bei Clubs, die eng mit dem Unternehmen verbunden sind. "Die Mitgliedschaft muss auf Betriebsangehörige und allenfalls noch deren Familienmitglieder beschränkt sein", erläutert Christian Sprotte, Pressesprecher der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Könne "jedermann" Mitglied des Vereins werden, trete die Berufsgenossenschaft nicht ein.
Bildunterschrift für Bild 1:
Fit bleiben und sich entspannen: Betriebssportangebote schaffen dafür gute Voraussetzungen. Beschäftigte sind dabei sogar durch die Berufsgenossenschaft abgesichert.
Foto: djd/Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/thx
Bildunterschrift für Bild 2:
Kommt es beim Betriebssport zu einer Verletzung, entschädigt unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsgenossenschaft.
Foto: djd/Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/thx
Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615
- Webcode: 16310269
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