Mitarbeiter beteiligen und unterweisen
Die Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt des Arbeitsschutzes. Einerseits geht es um ihre Sicherheit und Gesundheit, zum anderen sind sie gefordert, auch ihren Bei- trag dafür zu leisten.
Dazu braucht es Wissen, Können und Wollen. Folgendes ist deshalb beim Einsatz von Mitarbeitern zu beachten:
- fachliche Qualifikation und Eignung berücksichtigen und fördern
- über Rechte und Pflichten informieren
- am Arbeitsschutz beteiligen (Besprechung von Problemen, Lösungsvorschläge diskutieren u. a.)
- unterweisen (Erstunterweisung, jährliche Unterweisungen)
Ausführliche Informationen zur Unterweisung sind zu finden unter
"Themen A-Z" > "Unterweisung".
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