Mitarbeiter beteiligen und unterweisen

Die Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt des Arbeitsschutzes. Einerseits geht es um ihre Sicherheit und Gesundheit, zum anderen sind sie gefordert, auch ihren Bei- trag dafür zu leisten.

Dazu braucht es Wissen, Können und Wollen. Folgendes ist deshalb beim Einsatz von Mitarbeitern zu beachten:

  • fachliche Qualifikation und Eignung berücksichtigen und fördern
  • über Rechte und Pflichten informieren
  • am Arbeitsschutz beteiligen (Besprechung von Problemen, Lösungsvorschläge diskutieren u. a.)
  • unterweisen (Erstunterweisung, jährliche Unterweisungen)

 

Ausführliche Informationen zur Unterweisung sind zu finden unter
"Themen A-Z" > "Unterweisung".

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