Organisatorische Hinweise
Die Seminarorte sind in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Deshalb ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu empfehlen. Mehrere Seminarhotels und auch einige BG-Bildungsstätten bieten einen Abholservice vom Bahnhof an. Nähere Auskünfte dazu können Sie den Anreisehinweisen entnehmen, die Ihnen mit den Seminarunterlagen zugesandt werden.
Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten einer Bahnfahrkarte der 2. Klasse erstattet.
Die Kosten für Taxi und Mietwagen werden nicht erstattet.
Die Benutzung eines Flugzeuges ist möglich, wenn die Reisekosten nicht höher sind als die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels.
Bei der Anreise mit dem Auto wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben. Nehmen mehrere Personen aus einem Unternehmen am Seminar teil, ist bitte zu prüfen, ob eine Fahrgemeinschaft gebildet werden kann. Eine Fahrgemeinschaft ist nicht an Personen aus demselben Unternehmen gebunden.
Die BG ETEM hat das Ziel, auch Versicherten mit gesundheitlichen Einschränkungen den Besuch der Seminare zu ermöglichen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.
Ansprechpartnerin:
Frau Sylvia Sting
Telefon: 0221 3778-6020
E-Mail: Sting.Sylvia@bgetem.de
Interessenten aus Unternehmen, für die die BG ETEM nicht zuständig ist, können grundsätzlich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und dass seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist.
Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt ausschließlich in Form einer Buchungsanfrage über unser Seminarangebot im Internet.
Der Eingang einer Buchungsanfrage wird umgehend bestätigt. Nach Prüfung der freien Seminarkapazitäten und Erfüllung der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen wird die Einbuchung in das gewünschte Seminar per E-Mail als Buchungsbestätigung verbindlich zugesagt.
Für die organisatorische Abwicklung ist es notwendig, dass bei zentraler Anmeldung durch einen betrieblichen Ansprechpartner, jede/r Teilnehmer/in der korrekten Unternehmensnummer und Betriebsstätte zugeordnet ist.
Die Organisationsstandorte für die jeweiligen Seminartypen entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung im Internet oder unseren E-Mails als Antwort auf Ihre Anfrage. Einen konkreten Anmeldeschluss gibt es nur bei speziellen Seminarterminen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt. Es werden auch Wartelistenplätze angeboten und bei freien regulären Plätzen im Nachrückverfahren bearbeitet. Falls der gewünschte Seminartermin bereits ausgebucht ist, werden Ihnen im Internet, soweit es möglich ist, Alternativtermine angeboten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn per E-Mail die Einladung mit den vollständigen Seminarunterlagen zugesandt.
Für Reservierungswünsche in Form von NN-Buchungen, die lediglich als Optionen für Seminarplätze gedacht sind, gilt folgende Regelung:
- Spätestens zwei Monate vor Seminarbeginn sind die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unaufgefordert mitzuteilen. Andernfalls werden die Plätze anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Die angebotenen Seminare sind von unterschiedlicher Dauer. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Internetanmeldung bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Teilnahmebestätigung zugesandt bekommen.
Vor Seminarbeginn und nach Seminarende bietet die Berufsgenossenschaft den Teilnehmern ein Mittagessen oder am Abreisetag auch ein Lunchpaket an.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten.
Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte dem Internet bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Teilnahmebestätigung zugesandt bekommen.
Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.
Stornokostenregelung
Die BG ETEM bietet ein breites Portfolio an Seminaren im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz an. Unser Ziel ist es, dieses Angebot möglichst vielen Beschäftigten aus unseren Mitgliedsbetrieben zukommen zu lassen.
Leider müssen wir feststellen, dass immer wieder angemeldete Seminarteilnehmer/innen ohne Absage nicht anreisen oder kurzfristig absagen und daher gefragte Seminarplätze nicht besetzt bzw. nicht weiter vergeben werden können. Dies ist insbesondere bedauerlich, wenn Betriebe auf einen freien Seminarplatz warten müssen bzw. sich Interessenten auf einem Wartelistenplatz befinden.
Aus diesem Grund haben wir eine Stornokostenregelung für die Veranstaltungen des Bereichs Qualifizierung, welche über die Seminardatenbank der BG ETEM buchbar sind, eingeführt.
Bei Stornierungen weniger als 10 Kalendertage vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen einer angemeldeten Person wird eine Stornogebühr in Höhe von pauschal 150,00 Euro / Teilnehmer/in, unabhängig von der Seminardauer, erhoben.
Wir bitten Sie, uns Stornierungen frühzeitig schriftlich mitzuteilen. So haben wir die Möglichkeit, den frei werdenden Seminarplatz noch rechtzeitig zu belegen.
Eine Stornierung bis zu 10 Kalendertage vor Seminarbeginn ist kostenfrei. Ebenso entfällt die Stornogebühr, wenn eine geeignete Ersatzperson zum Zeitpunkt der Stornierung benannt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
An den Seminaren können alle Versicherten aus Betrieben im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse teilnehmen. Es müssen jedoch die Teilnahmevoraussetzungen für das jeweilige Seminar erfüllt sein.
Zum Abschluss eines Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als Bestätigung zur Teilnahme.
Mitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber zum Seminar geschickt werden, handeln im Interesse des Betriebes und sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt während des Seminars und bei der An- und Abreise. Sollte es zu einem Unfall kommen, so sind jedoch stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen und für die Anerkennung eines Versicherungsfalles maßgebend. Sachschäden, z. B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft nicht ersetzt.
Eine private Teilnahme ohne Wissen und Einflussnahme des Mitgliedsunternehmens ist nicht zulässig.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung des Videokonferenzsystems "BigBlueButton" im Rahmen von Seminaren und Schulungen der BG ETEM (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie auf unseren Datenschutzseiten.
Bei einer eingehenden Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr erhoben. mehr
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