Berufskrankheiten
Unternehmer, Ärzte oder Versicherte selbst können den Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) melden.
Anzeige durch Unternehmer/in
Anzeige durch Arzt/Ärztin
Meldung von Versicherten bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit
Arztberichte im optimierten Atemwegsverfahren - OAV
DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
- Webcode: 12910050
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