Bin ich auch bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeiten noch versichert?
Die Arbeitszeit in Deutschland ist durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach darf die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten; sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwachen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitnehmer über die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist. Maßgebend für den Versicherungsschutz ist, dass der Arbeitsnehmer zum Unfallzeitpunkt eine Tätigkeit durchführt, die dem Unternehmen dienen soll.
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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