Bin ich auch beim Betriebssport versichert?
Betriebssport ist versichert, wenn die sportliche Betätigung als Ausgleich zu der körperlichen, geistigen oder seelischen Arbeitsbelastung dient. Der Sport darf daher nicht zu Wettkampfzwecken ausgeübt werden. Die Übungen müssen in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal monatlich, stattfinden. Der Teilnehmerkreis ist im Wesentlichen auf Betriebsangehörige zu beschränken. Das Unternehmen muss einen gestaltenden Einfluss ausüben, indem es z.B. die Sportgruppe organisiert.
Geeignet für den Betriebssport ist grundsätzlich jede Sportart mit Ausgleichscharakter. Auch Sportarten, bei denen Mannschaften gegeneinander antreten (Fußball, Handball usw.) sind vom Versicherungsschutz erfasst, wobei Wettkämpfe gegen z.B. andere Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden nicht versichert sind.
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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