Bin ich auf einer Dienstreise versichert?
Grundsätzlich ja, sofern sie im Auftrag des Unternehmens erfolgte Tätigkeiten, die unmittelbar dem unmittelbar dem Zweck der Dienstreise entsprechen und zwangsläufig im engen Zusammenhang mit der Reise anfallen, stehen unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz entfällt dagegen, wenn sich der Dienstreisende rein privaten Tätigkeiten widmet, die mit dem Zweck der Dienstreise nicht mehr im Zusammenhang stehen.
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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