Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?

Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich selbst im Betrieb gefährden können, wenn Sie sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat für eine Tätigkeitsaufnahme entscheiden.

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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

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Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

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Gesundheitsvorsorge

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Die GVS organisiert die arbeits-medizinische Vorsorge von Personen, die beruflich asbest-faserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B ausgesetzt waren oder noch sind.