Bin ich unter Alkoholeinfluss noch versichert?
Grundsätzlich riskiert jeder, der alkoholisiert arbeitet oder am Straßenverkehr teilnimmt, neben der Gefährdung seiner Gesundheit und der seiner Mitmenschen den Verlust seines Versicherungsschutzes.
Versicherungsschutz im Unternehmen
Ist ein Mitarbeiter wegen Volltrunkenheit nicht mehr in der Lage, eine dem Unternehmen ernstlich dienende Tätigkeit auszuüben (Leistungsausfall), besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Führt der Alkoholgenuss zu einem Leistungsabfall, entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Alkoholeinfluss allein die wesentliche Bedingung und damit rechtlich allein die Unfallursache ist. Das ist der Fall, wenn das auf Alkoholkonsum beruhende Fehlverhalten an der Unfallentstehung derart mitgewirkt hat, dass dagegen die betriebsbedingten Umstände so unbedeutend sind, dass sie außer Betracht bleiben müssen.
Versicherungsschutz im Straßenverkehr
Bei einem Unfall im Straßenverkehr entfällt bei einem Leistungsausfall der Versicherungsschutz. Bei einem Leistungsabfall besteht kein Versicherungsschutz, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die wesentliche Unfallursache ist, d.h. wenn der Versicherte in nüchternem Zustand bei gleicher Sachlage nicht verunglückt wäre. Kraftfahrer sind ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Liegt der BAK- Wert unter 1,1 Promille (relative Fahruntüchtigkeit), muss aufgrund von zusätzlichen Tatsachen (sog. alkoholtypische Ausfallerscheinungen) bewiesen werden, dass der Fahrer alkoholbedingt fahruntüchtig war.
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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