Stehen Fahrgemeinschaften unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Ja. Die Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft sind auf dem Weg zur und von der Arbeit versichert. Eine Fahrgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Berufstätige gemeinsam ein Fahrzeug auf dem Weg zur oder von der Arbeit benutzen. Fahrer und Mitfahrer müssen dabei nicht im gleichen Betrieb arbeiten und auch nicht regelmäßig zusammenfahren.
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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