Durchgangsarzt
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Durchgangsarzt aufsuchen.
Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist zumeist als Facharzt für Unfallchirurgie niedergelassen oder als solcher in einem Krankenhaus tätig. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Wird nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ein "anderer" erstbehandelnder Arzt (z. B. Hausarzt) aufgesucht, so wird durch diesen die Vorstellung des Unfallverletzten beim Durchgangsarzt veranlasst (sog. Vorstellungspflicht), wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
- die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt oder
- die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln erforderlich ist oder
- in allen Wiedererkrankungsfällen.
Der Augen-/ und HNO-Arzt bei isolierten Augen-/ bzw. HNO-Verletzungen und der vom Landesverband der DGUV beteiligte Handchirurg bei isolierten Verletzungen der Hand sind von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit.
Ebenfalls befreit sind die Zahnärzte für alleinige Behandlungen auf ihrem Fachgebiet.
- Webcode: 11430417
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
Diesen Beitrag teilen