Sind Praktikanten, Ferienjobber und Diplomanden versichert?

Ferienjobber und Praktikanten sind in das Unternehmen und dessen Arbeitsprozesse eingegliedert und weisungsgebunden tätig. Sie sind deshalb wie die sonstigen Beschäftigten versichert. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie von der Höhe des Entgelts.

Der vom Unternehmen zu leistende Beitrag für Ferienjobber und bezahlte Praktikanten richtet sich wie bei regulären Beschäftigungsverhältnissen nach der Höhe des gezahlten Entgelts. Das Unternehmen meldet diese Personen automatisch über die Entgeltsumme im Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft.

Ein Schülerpraktikum während des Schuljahres ist Teil der schulischen Ausbildung und daher über die Schüler-Unfallversicherung abgesichert. Freiwillige Praktika, die in den Ferien stattfinden, sind über die für das Unternehmen zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert. Dies gilt auch für in der Studienordnung vorgeschriebene oder freiwillige Praktika von Studenten.

Versicherungsschutz bei der BG ETEM besteht für Personen, die sich zur Erstellung ihrer Doktorarbeit auf dem Gelände eines Mitgliedsbetriebes der BG ETEM aufhalten. Befindet sich der Doktorand lediglich zur Erstellung seiner Doktorarbeit auf dem Betriebsgelände des Mitgliedsunternehmens, so besteht Versicherungsschutz über die Satzung der BG ETEM. Befindet sich der Doktorand in einem echten Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und ist er in den Betriebsablauf eingegliedert, so ist er als "Beschäftigter" per Gesetz versichert.

Nicht über die deutsche Unfallversicherung abgesichert sind Ferienjobber oder Praktikanten im Ausland. Die Unfallversicherung greift nur in Fällen, in denen in Deutschland ein festes Arbeitsverhältnis besteht und der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet ist.

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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit

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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.

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Das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Die Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft.

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Gesundheitsvorsorge

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Die GVS organisiert die arbeits-medizinische Vorsorge von Personen, die beruflich asbest-faserhaltigem oder künstlichem mineralischem Faserstaub der Kategorie 1A oder 1B ausgesetzt waren oder noch sind.