Stehe ich auch bei einer Dienstreise oder vorübergehenden Tätigkeit im Ausland unter Versicherungsschutz?
In den meisten Fällen wird die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland vorübergehend und nur von kurzer Dauer sein. Eine Geschäftsreise oder ein Auslandseinsatz von ein paar Tagen oder Wochen ist in aller Regel unproblematisch. Der Versicherungsschutz besteht weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Versicherungsschutz im Ausland.
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DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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