Stehen Personen, die ein Unternehmen besuchen, unter Versicherungsschutz?
Nach der Satzung unserer Berufsgenossenschaft sind Personen, die sich im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmens auf der Betriebsstätte aufhalten (z. B. bei einem "Tag der offenen Tür"), während ihres Aufenthaltes versichert. Dies gilt nicht für Personen, die schon nach anderen Vorschriften versichert sind (z.B. der Kurierfahrer, der auf das Firmengelände kommt, da dieser bereits als Beschäftigter über den Kurierdienst versichert ist). Darüber hinaus sind auch Kunden, die einen Einkauf tätigen oder sonstige Dienstleistungen in Auftrag geben (z. B. Wäsche in einer Reinigung abgeben) nicht versichert.
- Webcode: 23487495
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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